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Was wird unter dem Kassensystem tSe verstanden?

In den letzten Jahren haben sich die Regelungen zur Führung eines Kassensystems deutlich verändert. Jede neue Kasse muss daher mit einer technischen Sicherheitsausrüstung ausgestattet sein. Ältere Kassen hingegen müssen umgerüstet werden oder gegen neue Systeme ausgetauscht werden. Darüber hinaus muss jeder Vorgang lückenlos mittels einer fortlaufenden Nummer erfassbar und exportierbar sein. Die exportierten Daten umfassen dabei auch noch weitere Daten wie eine fortlaufende Nummer. Welche Änderungen und Stolperfallen es sonst noch gibt, erfahrt ihr in diesem Ratgeber.

Was wird unter einem Kassensystem mit tSE verstanden?
Diese Art von Kassensystem besteht aus zwei Teilen. Zum einen ist da die elektronische Kasse, mit der die gesamten Eingaben getätigt worden sind. Zum anderen beinhaltet dieses Kassensystem auch die „zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung“.
Die Sicherheitseinrichtung ist eine Software, die jede einzelne Eingabe der Kasse überprüft und entsprechend notiert. Somit gewährleistet dieses System die Einhaltung der Pflicht zur Belegausgabe und der nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Datenbuchführung gesetzten Pflichten zur Protokollierung. Es ist möglich, ältere Kassensysteme nachzurüsten sofern sich diese nachrüsten lassen. Vor dem Hintergrund eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens, das mit Bußgeldern behaftet werden kann, sollten ältere Kassensysteme schnellstmöglich nachgerüstet oder ersetzt werden.

Das technische Konzept eines Kassensystems mit tSE
Dieses Kassensystem besteht aus der Kasse selbst sowie aus einer Sicherheitseinheit im Formfaktor einer SD-Karte. Diese SD-Karte wird im SD Kartenslot des Druckers eingesetzt. Dadurch ist eine Nach- bzw. Umrüstung leicht zu bewerkstelligen.
Über die Jahre wurde auch ein neues Exportformat eingeführt. Durch dieses Exportformat wird eine universelle „einheitlich digitale Schnittstelle“ geschaffen. Das tSE sorgt dafür, dass die Kasse manipulationssicher ist. Dies wird erreicht, indem das System jede Transaktion überwacht und für jede Handlung auch eine eigene Nummer vergibt. Daten, die zudem bei einer Prüfung von Bedeutung sind, werden mit einer digitalen Signatur versehen und verschlüsselt gespeichert.

Verpflichtung zur Kassenumstellung und entsprechende Meldung beim Finanzamt
Heutzutage ist es Pflicht, ein Kassensystem tSE von zum Beispiel Schaake DATA-System zu besitzen. Alternativ besteht die Möglichkeit, die alte Kasse entsprechend nachzurüsten. Falls die Kasse nicht nachgerüstet werden kann, besteht die Möglichkeit einer Übergangsphase. Wichtig hierbei, ist das diese Kasse den aktuell geltenden Anforderungen entspricht. Tendenziell ausgenommen von der Ausnahmeregelung sind PC Kassensysteme da diese bereits aufgrund ihrer Art lückenlos und protokollierbar mittels einem Dokument-Management-Systems aufzeichnen. Bei der Anschaffung eines Kassensystems beziehungsweise der Abmeldung des alten Systems ist es wichtig, dieses dem zuständigen Finanzamt zu melden. Zu den aufgezeichneten Daten des tSE gehört eine fortlaufende Nummer, die Art des Vorgangs, den Zeitpunkt des Vorgangs sowie der Kassenbestand. Es gibt Firmen, die sich auf Kassensysteme mit tSE spezialisiert haben und die alle Fragen beantworten können, die man zu diesem Thema haben kann.


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